Es kann der brävste nicht in Frieden leben…
Hat man endlich eine passende Mietwohnung gefunden oder sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklicht, ist es oft der liebe Nachbar der einem das Leben schwer macht. Wussten Sie, dass jeder Dritte Deutsche bereits Ärger mit seinem Nachbar hatte? In Hamburg ist es sogar jeder zweite. Der Streit am Gartenzaun ist ein Alltagsphänomen und kann fast jeden treffen. Dabei gilt im Nachbarrecht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches offenbar nicht ganz so ernst genommen wird. Man muss immer bedenken, dass hier individuelle Ansichten und Wahrnehmungen aufeinander prallen. Was der eine schon als störend empfindet ist für den anderen schon völlligst inakzeptabel. Daher ist es wichtig, dass es im Nachbarrecht klare Grenzen gibt.
Dabei geht es im Nachbarrecht immer um ganz praktische Fragen des alltäglichen Lebens: wie hoch darf der Zaun sein, den ich an meiner Grundstücksgrenze baue? Wie gross muss der Abstand meiner Hecke zu Nachbarsgrenze sein? Und wie weit müssen neu gepflanzte Bäume und Sträucher von der Grundstücksgrenze entfernt sein, damit es mit dem Nachbarn keinen Ärger gibt?
Lärm ist ein anderer Dauerbrenner im Nachbarrecht, wenn z.B. der Nachbar die Ruhezeiten nicht einhält, die je nach Ortsüblichkeit variieren können. Streit gibt es um die Hausmusik, den zu lauten Fernseher oder die Party, die bis in die frühen Morgenstunden geht. Die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden.
Die Haustiere des Nachbarn, die streunenden Katzen und der bellende Hund, können ebenso zum Ärgernis werden, wie die Rauchschwaden des Grills im Sommer.
Das Nachbarrecht geht auch im Baurecht weiter, wenn es um Grenzabstände oder ähnliche Fragen geht.
In Rheinland Pfalz und in vielen anderen Bundesländern muss ich erst den Schiedsmann aufsuchen bevor ich meinen Anspruch gegen den Nachbarn gerichtlich durchsetzen kann. Der Schiedsmann versucht eine einvernehmliche Regelung zwischen den verfeindeten Parteien herbei zu führen. In diesem Verfahren sitzen sich die Nachbarn gegenüber und können sich den Frust von der Seele reden. Aus meiner fast zwei Jahrzehnte dauernden Praxis kann ich sagen, dass sich ca. 90 % meiner Fälle vor dem Schiedsmann lösen lassen. Auch wenn man keine Freunde mehr wird, ist der Friede am Gartenzaun wenigstens wieder hergestellt.