Mietrecht ist mehr als mieten und vermieten…..
Das Mietrecht ist der Schwerpunkt der Kanzlei um den sich alle anderen immobilienrechtlichen Themen versammeln. Machen Sie sich zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Mietrecht zu nutze.
Mieten und Vermieten, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht, wird ein immer komplexeres und schwierigeres Thema. Das moderne Mietrecht ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen immer komplizierter und undurchschaubarer geworden. Nicht nur die Gesetze ändern sich in rasantem Tempo, auch bei der Vielzahl von Urteilen kann man als Vermieter und Mieter schnell den Überblick verlieren. So sprechen wir Juristen vom „Karlsruher Mietrecht“, da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe durch seine Entscheidungen seit mehr als 10 Jahren das Mietrecht aktiv mitgestaltet. Immerhin war es der BGH der die Weichen bei Schönheitsreparaturen und Renovierungen durch den Mieter gestellt hat. Man muss die Rechtsprechung also gut kennen um im Mietverhältnis bestehen zu können. Oft sind es daher Kleinigkeiten die über das Gelingen z.B. einer Mieterhöhung oder die Durchsetzung einer Kündigung entscheiden.
Mietrecht ist heute aber mehr: In Zeiten von Energiewende und verändertem Wohnungsmarkt ist es gerade für Vermieter wichtig ihre Immobilie fit für den Markt zu machen. So sind Energie Fragen und Mietrecht eng verknüpft. Vermieter müssen wissen welche Modernisierungen sie auf ihren Mieter und vor allem in welcher Höhe umlegen könne. Für Mieter wiederum ist interessant zu wissen wann und um wieviel sie die Miete mindern können.
Durch die Regulierung des Gesetzgebers im Mietrecht werden sich Streitigkeiten über die Höhe der Miete weder auf Vermieter noch Mieter Seite in Zukunft vermeiden lassen.
Mietpreisbremse, Schönheitsreparaturen, Rauchen in der Wohnung, Schimmel oder Nebenkosten; das sind nur einige brisante Themen im Mietrecht,die Sie als Vermieter und Mieter kennen müssen.
Die Kanzlei betreut Sie in diesen Themen, damit Sie sicher durch das Mietverhältnis kommen: Vom Beginn der Mietvertragsverhandlungen, bei Abschluss des Mietvertrages, über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses bis hin zur Kündigung, Beendigung und Abwicklung.
Sollte der Streit nicht vermeidbar sein, führen wir Ihren Miet-Prozess vor Gericht, wenn notwendig bis zur Räumung oder deren Abwehr.